Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zenderbaas BV
Zuletzt aktualisiert am 27-11-2024
Willkommen bei Zenderbaas BV! Mit unseren innovativen Lösungen verwandeln wir Wartezeiten in wertvolle Momente. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen wir klar dar, was Sie von uns erwarten können und was wir von Ihnen verlangen. Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter info@zenderbaas.nl oder 050 200 3275.
1. Allgemein
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Zenderbaas BV (im Folgenden „Zenderbaas“) und unseren Geschäftskunden.
1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
1.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen Dokumenten (z.B. Angeboten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern nicht anders vereinbart.
1.4. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
1.5. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
1.6. Zenderbaas behält sich das Recht vor, diese Bedingungen im Falle von Änderungen der Gesetze oder Vorschriften zu ändern. Die Kunden werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt, damit sie sich entsprechend vorbereiten können.
2. Unsere Dienstleistungen
2.1. Zenderbaas bietet Narrowcasting- und Digital Signage-Dienste an, einschließlich Hardware (wie z.B. Bildschirme und Abspielgeräte), Software und zusätzliche Dienste wie Content Management.
2.2. Die von uns zur Verfügung gestellten Geräte bleiben Eigentum von Zenderbaas, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.3. Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung unserer Geräte verantwortlich. Melden Sie Schäden oder Mängel unverzüglich unter info@zenderbaas.nl oder 050 200 3275.
2.4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Dienstleistungen, Preise oder Spezifikationen zu ändern. Sie werden mindestens 30 Tage im Voraus darüber informiert.
2.5. Zenderbaas haftet nicht für entgangenen Gewinn oder andere Schäden, die durch technisches Versagen oder höhere Gewalt verursacht werden.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1. Unsere Verträge haben eine anfängliche Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich danach automatisch um 12 Monate.
3.2. Die Kündigung kann schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit erfolgen.
3.3. Bei vorzeitiger Kündigung zahlen Sie den verbleibenden Vertragswert.
3.4. Nach Beendigung des Vertrags bitten wir Sie, unsere Geräte innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor, eine Wiederbeschaffungsgebühr zu erheben oder Sie bei der Polizei wegen unterlassener Kommunikation oder Zahlungsaufforderung anzuzeigen.
3.5. Wir können den Vertrag in den folgenden Fällen kündigen:
- Im Falle einer Nichtzahlung (mehr als drei Monate im Rückstand).
- Im Falle eines Missbrauchs unserer Geräte oder Dienstleistungen.
- Im Falle eines Konkurses oder der Liquidation Ihres Unternehmens.
3.6. Wenn der Kunde die Geräte nicht zurückgibt oder den Zugang nach Beendigung des Vertrags verweigert, behält sich Zenderbaas das Recht vor, neben der Anzeige bei der Polizei auch Wiederbeschaffungskosten, Lagerkosten und Anwaltskosten zu berechnen. 3.7 Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Verlust von Geräten durch den Kunden haftet der Kunde in vollem Umfang für den Wiederbeschaffungswert, einschließlich zusätzlicher Rechtskosten und eventueller Reparaturkosten.“
4. Installationen, Zugang und Transport
4.1. Unsere Experten werden für eine professionelle Installation sorgen. Wir bitten um rechtzeitigen und vollständigen Zugang zum Standort.
4.2. Zusätzliche Kosten, z.B. für Kabel oder Material, werden transparent und separat in Rechnung gestellt.
4.3. Wenn eine Installation aufgrund Ihres Verschuldens nicht durchgeführt werden kann, berechnen wir eine Stornogebühr von 150 €, zuzüglich eventueller zusätzlicher Reise- und Materialkosten.
4.4. Für den Transport der Geräte sind wir verantwortlich, es sei denn, Sie entscheiden sich, sie selbst zu transportieren.
4.5. Für Installationen und Reparaturen berechnen wir eine Anfahrtspauschale von € 50 und € 0,27 pro Kilometer außerhalb eines Radius von 10 km um Groningen. 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, Zenderbaas vollständigen Zugang zum Installationsort zu gewähren. Verweigert der Kunde den Zugang, nachdem er einen Termin vereinbart hat, behält sich Zenderbaas das Recht vor, zusätzliche Kosten für die versäumte Zeit und zusätzliche Reisekosten in Rechnung zu stellen.
5. Haftung und Beschwerden
5.1. Wir haften nur für direkte Schäden bis zu einem Höchstbetrag des jährlichen Vertragswertes.
5.2. Zenderbaas ist nicht verantwortlich für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder Rufschädigung.
5.3. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter bezüglich der über unsere Geräte angezeigten Inhalte frei.
5.4. Bei Missbrauch der Geräte behalten wir uns das Recht vor, diese ohne Rückerstattung zu konfiszieren.
5.5. Haben Sie eine Beschwerde? Bitte teilen Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen unter info@zenderbaas.nl mit. Wir werden Ihnen innerhalb von 14 Tagen antworten und gemeinsam nach einer Lösung suchen. 5.6 Zenderbaas haftet nicht für Schäden an Dritten, die durch Mängel an den Geräten verursacht werden, es sei denn, diese Schäden sind die direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Zenderbaas.
6. Inhalt
6.1. Sie sind für alle Inhalte verantwortlich, die über unsere Geräte angezeigt werden.
6.2. Verbotene Inhalte umfassen:
- Texte, die zu Gewalt oder Diskriminierung aufrufen.
- Inhalte, die beleidigend sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.
- Pornografisches Material ist in öffentlichen Bereichen oder Bereichen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten. In geschlossenen Bereichen, in denen keine Minderjährigen anwesend sind, ist es jedoch erlaubt, wenn der Inhalt den Gesetzen und Vorschriften entspricht.
6.3. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte zu entfernen, die nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmen, und können eine Geldstrafe von 500 € pro Verstoß verhängen.
6.4. Wiederholte Verstöße führen zur sofortigen Beendigung des Vertrags.
6.5. Sie können gegen jede verhängte Geldstrafe innerhalb von 7 Tagen Einspruch erheben. Wir werden Ihren Einspruch innerhalb von 14 Tagen prüfen.
6.6 Der Kunde ist für die Einhaltung der lokalen Gesetzgebung in Bezug auf Inhalte verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Inhalte in Ländern mit strengeren Vorschriften als in den Niederlanden angezeigt werden.
7. Wartung, Reparaturen und Garantie
7.1. Garantie auf gemietete Geräte
Solange der Kunde Geräte wie Abspielgeräte und Monitore von Zenderbaas BV mietet, garantieren wir den ordnungsgemäßen Betrieb während der gesamten Vertragslaufzeit. Diese Garantie gilt auch nach dem ersten Jahr.
7.2. Keine Kosten innerhalb der Garantiebestimmungen
Für Reparaturen oder Ersatz, die unter die Garantiebestimmungen fallen, trägt der Kunde keine Kosten. Ausnahmen sind Reparaturen oder Ersatz, die erforderlich sind durch:
- Unsachgemäße Verwendung: Verwendung, die von der normalen Anwendung oder den Bedienungsanleitungen abweicht.
- Situationen höherer Gewalt: Wie in Artikel 9 definiert (z.B. Naturkatastrophen oder Diebstahl).
7.3. Reparaturdauer und Priorität
Zenderbaas ist bestrebt, Reparaturen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der ersten Meldung zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, wird Zenderbaas den Kunden rechtzeitig informieren und eine alternative Lösung anbieten, wie z.B. ein vorübergehendes Ersatzgerät.
7.4. Kosten außerhalb der Garantie
Wenn die Reparatur oder der Austausch außerhalb der Garantie fällt, wie z.B. bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, zahlt der Kunde:
- Einsatzgebühr: 50 € pro Besuch, wenn die Reparatur nach 12 Monaten ab Vertragsbeginn erfolgt.
- Kilometergeld: Für Orte außerhalb eines Radius von 10 km um die Stadt Groningen werden 0,27 € pro Kilometer berechnet.
- Stundensatz: 85 € pro Stunde, berechnet in Einheiten von mindestens einer halben Stunde.
- Materialkosten: Für Komponenten, die nicht im Besitz von Zenderbaas sind, wie Router, UTP/Datenkabel und andere kleine Materialien.
7.5. Geräte, die nicht zum Service von Zenderbaas gehören
Für Produkte und Lösungen, die nicht zum Standard-Service von Zenderbaas gehören (z.B. Netzwerkgeräte und Router), werden sowohl die Reparatur als auch der Austausch zu den oben genannten Tarifen in voller Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.6. Ausnahmen von den Garantiebestimmungen
Die Garantie erlischt, wenn sich herausstellt, dass der Schaden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Bedingungen verursacht wurde.
8. Daten und Datenschutz
8.1. Wir verarbeiten Ihre Daten in Übereinstimmung mit dem AVG (Allgemeine Datenschutzverordnung).
8.2. Sie können Ihr Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung von Daten ausüben, indem Sie eine E-Mail an info@zenderbaas.nl senden.
8.3. Tracking-Daten werden nur für Marketing- und Service-Optimierungszwecke verwendet und sicher innerhalb der EU gespeichert.
8.4. Im Falle einer Datenschutzverletzung benachrichtigen wir unverzüglich die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen.
8.5. Ihre Daten sind durch Verschlüsselung, Zugangskontrolle und regelmäßige Audits gesichert. 8.6. Zenderbaas bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, mit einer maximalen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, es sei denn, gesetzliche Verpflichtungen erfordern etwas anderes. 8.7 Zenderbaas haftet nicht für Datenverletzungen, die von externen Parteien, wie z.B. Unterauftragsverarbeitern, verursacht werden, es sei denn, sie sind direkt auf Fahrlässigkeit von Zenderbaas zurückzuführen.
9. Höhere Gewalt
9.1. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streiks oder Pandemien.
9.2. Wir werden unser Bestes tun, um alternative Lösungen anzubieten.
9.3. Wenn höhere Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag kündigen. 9.4. Sollte die höhere Gewalt länger als 60 Tage andauern, behält sich Zenderbaas das Recht vor, die Ausrüstung zurückzufordern oder alternative Vertragsbedingungen vorzuschlagen.
10. Nachhaltigkeit und Innovation
10.1. Bei der Entwicklung unserer Geräte stehen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Vordergrund. So reduzieren wir unseren CO2-Fußabdruck und helfen Ihrem Unternehmen, umweltbewusster zu arbeiten. 10.2. Zenderbaas hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die höchsten Nachhaltigkeitsstandards zu erfüllen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf recycelbaren Materialien, CO₂-Reduzierung in der Produktions- und Transportkette und energieeffizienter Technologie.
11. Markenrechte und Werbung
11.1. Alle Rechte an unserem Namen, unseren Logos und unserer Technologie verbleiben bei Zenderbaas.
11.2. Sie dürfen sich nicht ohne Erlaubnis als ein Vertreter von Zenderbaas ausgeben.
11.3. Die missbräuchliche Verwendung unseres Markennamens oder Logos wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß zuzüglich etwaiger Schäden geahndet.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
12.1. Unsere Zusammenarbeit unterliegt dem niederländischen Recht.
12.2. Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in Groningen verhandelt.
12.3. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann ein Streitfall durch ein Schiedsgericht oder eine Mediation beigelegt werden. 12.4. Für Kunden außerhalb der Niederlande werden Streitigkeiten vorzugsweise durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts (NAI) beigelegt.
13. Preisänderungen und Indexierung
13.1. Jährliche Preisanpassung aufgrund der Inflation
Zenderbaas behält sich das Recht vor, die Preise jährlich auf der Grundlage der vom Central Bureau of Statistics (CBS) oder einer vergleichbaren Stelle ermittelten Inflationsraten anzupassen. Diese Inflationskorrektur wird niemals die offizielle Inflationsrate für das vorangegangene Kalenderjahr übersteigen, höchstens jedoch 8%.
13.2. Zwischenzeitliche Anpassungen bei Änderungen der Kostenstruktur
Zenderbaas behält sich das Recht vor, die Preise zwischenzeitlich anzupassen, wenn unvorhergesehene Änderungen der Kostenstruktur dies erforderlich machen. Dies kann sich beziehen auf:
- Erhöhungen der Kosten für Rohmaterialien, Teile oder Lizenzen.
- Erhöhungen der Transport- oder Energiepreise.
- Neue oder geänderte Gesetze und Vorschriften, die sich direkt auf die Betriebskosten auswirken.
13.3. Mitteilung und Mitteilungsfrist
Alle Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Bei zwischenzeitlichen Preisanpassungen, die nicht auf einem Inflationsausgleich beruhen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung kostenlos zu kündigen.
13.4. Beschränkungen für zwischenzeitliche Anpassungen
Preisänderungen aufgrund einer geänderten Kostenstruktur übersteigen niemals 15% des ursprünglichen Vertragswertes, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
13.5. Ausnahmen für kurzfristige Verträge
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger werden keine zwischenzeitlichen Preisänderungen vorgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Inflationsausgleich.
Zum Schluss: Haben Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Kontaktieren Sie uns einfach. Gemeinsam werden wir Ihre Botschaft in ein visuelles Erlebnis verwandeln!

